Der Koordinator für berufliche Bildung und Beratung ist für alle Angelegenheiten zuständig, die im Zusammenhang mit der beruflichen Bildung der Insassen stehen (siehe Nr. 38 Geschäftsanweisung der Arbeitsverwaltung der JVA NRW). Dazu zählen insbesondere Erfassung, Information, Beratung und Motivation der Insassen.
Geeignete Maßnahmen werden sowohl innerhalb in den anstaltseigenen Werkstätten als auch, bei entsprechender Eignung als Freigänger (s. § 31 (1) StVollzG NRW), außerhalb der Anstalt angeboten und durchgeführt.
Der Koordinator für berufliche Bildung und Beratung arbeitet eng mit der Agentur für Arbeit, insbesondere in der Phase der Entlassungsvorbereitung der Insassen, zusammen.