Bei dem erstmaligen Besuch in der Sozialtherapeutischen Anstalt NRW ergeben sich oft viele Fragen. Daher findet vor diesem ein Gespräch mit den Besuchern und einem für den Inhaftierten zuständigen Bediensteten statt. In diesem Gespräch wird Ihnen das Merkblatt mit allen wesentlichen Informationen für die Besuchsdurchführung übergeben.
Aktuelle Besuchsregelungen
Der Besuch wird auf 3 Personen je Besuch beschränkt, eine Beschränkung auf Angehörige erfolgt nicht. Ein Kind kann ausnahmsweise als weitere Besuchsperson zugelassen werden, dazu ist eine vorherige Abklärung durch den Inhaftierten erforderlich.
Die Besuchszeiten sind wie folgt festgelegt:
Dienstag und Donnerstag 17:00h – 18:30h
Sonntag 08:15h - 9:45h & 10:00h - 11:30h
Besuche von ehrenamtlichen Betreuern können nach vorheriger Ankündigung in einem Besuchsraum stattfinden.
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Merkblatt für Besucherinnen und Besucher Stand: 01.05.2024 .pdf