Die Beiräte unterstützen den Anstaltsleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere durch Kontakt zu Organisationen und Behörden, und geben Anregungen und Empfehlungen für eine Verbesserung des Vollzuges. Sie helfen im Einzelfall auch bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung.
Die Beiräte haben Zutritt zu allen Einrichtungen der Anstalt und können mit den Gefangenen ohne Beisein eines Bediensteten der Anstalt sprechen. Die Gefangenen können sich aber auch direkt schriftlich an den Beirat wenden.
Personal- und Gefangenenvertretung (GMV) halten Kontakt zum Beirat und führen Gespräche über deren Probleme und Anliegen. Der Anstaltsleiter unterstützt den Beirat bei der Erfüllung seiner Aufgaben, gibt die erforderlichen Auskünfte und nimmt an den Sitzungen teil.
Die Sitzungen des Beirats finden je nach Bedarf aber mindestens alle zwei Monate statt und werden in der Anstalt angekündigt.